Viele Menschen bevorzugen Mineralwasser, weil sie vermuten, dass es gesünder ist als das Wasser aus der Leitung. Leitungswasser ist mit das am strengsten kontrollierte Lebensmittel in Deutschland, es unterliegt mehr Vorschriften als Mineralwasser. Als gesetzliches Regelwerk, dass ausnahmslos unbedenkliches Trinkwasser an die Haushalte ausgeliefert wird, ist hier die Trinkwasserverordnung maßgebend.
Die Trinkwasserverordnung ist damit eine Regelung, die im Grundsatz europaweit gültig ist. Teilweise enthält sie aber strengere Vorgaben als das europäische Recht. Diese sind notwendig und zulässig, um national bewährte und für den Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger wichtige Regelungen zu treffen.
Diese Verordnung regelt die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch und der Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit zu schützen.
Die Anforderungen in der Trinkwasserverordnung insbesondere an die Grenz- und Richtwerte wurden so festgelegt, dass Trinkwasser unter allen Bedingungen und von allen Personen, auch von Säuglingen und Kleinkindern, lebenslang getrunken werden kann, ohne dass eine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Eine hygienische Trinkwasserinstallation beginnt bei der Planung, bedingt eine saubere Installation, eine fachgerechte Inbetriebnahme und regelmäßige Wartungen der Anlage. Aber nicht nur eine fachgerechte Planung und ordnungsgemäße Werkstoffwahl wird gefordert, sondern gleichermaßen auch ein -bestimmungsgemäßer Betrieb. Dafür ist der Betreiber verantwortlich und er wird von der Trinkwasserverordnung auch in die Pflicht genommen.
Inhaber von Trinkwasser-Installationen müssen die Genusstauglichkeit und Reinheit ihres abgegebenen Trinkwassers gewährleisten. Dies wird auch durch die auf den anerkannten Regeln der Technik aufbauende Verkehrssicherungspflicht gefordert, deren Nichteinhaltung haftungsrechtliche Folgen nach sich ziehen kann.
Zur Einhaltung der Trinkwasserhygiene gehören auch die Vorgaben zu den Betriebstemperaturen im Trinkwasser kalt und warm. In der Praxis kommt es jedoch häufiger zu Unstimmigkeiten aufgrund von Fehlinterpretationen der normativen Anforderungen hinsichtlich Ausstoßzeiten und Temperaturen. Bei bestimmungsgemäßem Betrieb darf maximal 30 s nach dem vollen Öffnen einer Entnahmestelle die Temperatur des Trinkwassers kalt 25 °C nicht übersteigen und die Temperatur des Trinkwassers warm muss mindestens 55 °C erreichen.
Gründe für kürzere Leitungslängen und die damit verbundenen kürzeren Ausstoßzeiten sind z. B. die vertraglich zu vereinbarende Berücksichtigung von Komfortzeiten gemäß der VDI-Richtlinie 6003.
Die zuvor genannten Parameter können großen Einfluss auf die Legionellenkonzentration im Trinkwasser warm und kalt haben. Bei Legionellen handelt es sich um stäbchenförmige Bakterien, die natürlicher Bestandteil von Gewässern sind und in geringen Konzentrationen keine Gefahr darstellen.
Erst in hoher Anzahl können sie beim Menschen verschiedene Krankheits-Symptome hervorrufen. Zu den Symptomen einer Erkrankung gehören hohes Fieber, typische Grippebeschwerden wie Unwohlsein oder Kopfschmerzen, aber auch schwere Lungenentzündungen und Nierenversagen sind nicht ausgeschlossen.
Während die betroffene Person mit grippeähnlichen Symptomen binnen weniger Tage wieder gesund ist, kann die sogenannte Legionärskrankheit, welche mit einer Lungenentzündung einhergeht, nur mit Antibiotika behandelt werden und sogar tödlich enden. Daher findet eine Übertragung vor allem dort statt, wo Wasser in der Luft zerstäubt wird. Gefahrenquellen für Legionellen sind somit Duschen und Wasserhähne sowie Luftbefeuchter und Klimaanlagen.
Grundsätzlich soll zur Legionellenverminderung innerhalb der Trinkwasserinstallation das Temperaturniveau von 60°C Warmwasseraustrittstemperatur und 55°C Wiedereintrittstemperatur am Trinkwassererwärmer eingehalten werden.
Die DIN EN 806-5 fordert im Rahmen des bestimmungsgemäßen Betriebes einen vollständigen Wasseraustausch mindestens alle 7 Tage. Die VDI/DVGW 6023 „Hygiene in Trinkwasserinstallationen – Anforderungen an Planung, Ausführung. Betrieb und Instandhaltung“ sieht grundsätzlich einen Austausch alle 72 Stunden vor. In Fachkreisen werden im normalen“ Wohnungsbau die 7 Tage als ausreichend angesehen. Bei Gebäuden mit erhöhten hygienischen Anforderungen, wie Krankenhäuser oder Pflegeheime, die oftmals auch sehr komplexe Installationssysteme aufweisen, sollte der Wasseraustausch spätestens nach 72 Stunden erfolgen.
Ich biete eine Umfangreiche Beratung in der Planungsphase, eine Kontrolle während der Ausführung aber auch die Begleitung im Schadensfall, Grenzwertüberschreitung der Legionellenanzahl, Erstellung einer Gefärdungsanalyse, begleitend und unterstützend an.