und alle an diesen Bereiche angrenzenden Fachgebiete erstellt.
Grundsätzlich ist jede fachliche Äußerung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, die er in Ausübung seines Amtes von sich gibt, dem Grunde nach bereits ein Gutachten.
Es kommt auch nicht darauf an, ob ein Gutachten schriftlich oder mündlich erstattet wird und auch nicht, wer es beauftragt hat. Auch eine Stellungnahme, ein Bericht oder sonst eine technische, fachliche oder werkpreisliche Bewertung ist demzufolge ein Gutachten.
In der Praxis begegnen uns in der Regel diese vier "klassischen" Gutachtenbezeichnungen:
Im rechten Navigationsbereich haben Sie über einen Klick die Möglichkeit, mehr über die einzelnen Gutachtenformen zu erfahren.