TRINK­WASSER



Gefärdungsanalyse


Laut Trinkwasserverordnung sind Warmwasserbereitungs-Anlagen die als „Großanlage" einzustufen sind, auf ihren Legionellen-Anteil zu überprüfen.


Wird bei dieser Überprüfung ein zu hoher Legionellen-Anteil festgestellt, Gemäß den Vorgaben der Trinkwasserverordnung müssen ab dem 09.01.2018 die Trinkwasserlabore eine Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen (also > 100 KBE / 100 ml)  an das örtlich zuständige Gesundheitsamt melden, sofern diese im Rahmen einer systemischen Untersuchung festgestellt wurde.


Bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes als generellem Indikator für Mängel an Trinkwasserinstallationen ist daher immer eine vollständige Überprüfung der Trinkwasserinstallation im Sinne eines Gutachtens zur Gefährdungsanalyse erforderlich, um eine vermeidbare Gesundheitsgefährdung auszuschließen.


Im Rahmen der Ortsbesichtigung ist zu überprüfen, ob mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten sind und es ist eine Dokumentation hierüber zu erstellen.


Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger stehe ich Ihnen als neutraler Ratgeber und speziell zu diesem Thema geschulter Fachmann zur Seite und erstelle Ihnen oben genannte Gefährdungsanalysen.


Probenahmen


Die Reinhaltung und Überprüfung des Trinkwassers ist durch die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) geregelt.  Die Überprüfung des Trinkwassers gehört zu den verantwortungsvollen Aufgaben, die einen wichtigen Beitrag zur Volksgesundheit leisten. Um eine gute Trinkwasser-Qualität zu gewährleisten werden in vielen Haushalten, Kindergärten und Schulen sowie von Hausverwaltungen regelmäßige Trinkwasser-Analysen durchgeführt.


Die Qualität einer Trinkwasser-Untersuchung steht und fällt mit einer fach- und sachgerechten Probenahme. Die Trinkwasserverordnung gibt für die amtlich anerkannten Untersuchungen (gem. §14 TrinkWV) vor, dass die Untersuchungen nur von solchen Untersuchungsstellen durchgeführt werden dürfen, die eine Akkreditierung durch eine anerkannte Stelle (in Deutschland DAKKS) nachweisen können (gem. §15 Abs. 4 TrinkWV); jene gesetzliche Regelung definiert auch die Zertifizierung des Probennehmers.


Am 01. November 2011 trat die geänderte Trinkwasserverordnung in Kraft, die u.a. umfassende Regelungen für Legionellen-Untersuchungen neu definiert.
Der Untersuchungspflicht muss selbständig nachgekommen werden, ohne dass es einer Aufforderung durch das Gesundheitsamt bedarf.
Die Erstuntersuchung musste dabei laut zweiter Verordnung zur Änderung der TrinkwV bis 31.12.2013 erfolgen. Trinwasseruntersuchungen dürfen nur durch ein akkreditiertes, vom Land gelistetes und staatlich zugelassenes Trinkwasser-Labor durchgeführt werden.

Leistungen


Präventivberatung


Sie möchten Überraschungen vermeiden? Ich berate Sie schon im Vorfeld hinsichtlich Präventivmaßnahmen – damit es erst gar nicht zu einem positiven Legionellenbefund kommt.


Sanierungsberatung bei positivem Befund


Liegt der Analysewert Ihrer Trinkwasseranlage bei der systemischen oder orientierenden Untersuchung über den festgelegten Grenzwerten, erstelle ich eine Gefährdungsanalyse, in deren Rahmen auch Maßnahmenempfehlungen ausgesprochen werden. Bei Bedarf veranlasse ich eine weitergehende Untersuchung sowie Kontrolluntersuchungen – immer in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt.


Wasserbehandlung, Wasserenthärtung?


Welches Verfahren ist für Ihr Gesundheit, ihre Vorstellungen und ihre Installation im Gebäude die richtigen Technik. Hier müssen mehrere Faktoren berücksichtigt werden, ansonsten wird die installierte Anlage nicht das Ergebnis liefern wie gedacht, oder verschlimmert Ursachen die im Vorfeld hätten geklärt werden müssen.